Antrag Stellen
Déposer un dossier
Bewerbungskriterien:
Der deutsch-französische Fonds Transfabrik für darstellende Künste fördert als Koproduktionspartner anteilig künstlerische Projekte und Kooperationen zwischen Frankreich und Deutschland; insbesondere in den Bereichen zeitgenössischer Tanz, zeitgenössisches Theater, zeitgenössischer Zirkus, Performance, Figuren-, Objekt- und Straßentheater.
Der Fonds Transfabrik unterstützt künstlerisch anspruchsvolle und ästhetisch innovative Projekte, die für die breite Vielfalt des zeitgenössischen künstlerischen und kulturellen Schaffens stehen. Ansätze die Zugänglichkeit, Barrierefreiheit und Disableismus verfolgen, genießen besondere Beachtung.
Bevor Sie den Förderantrag ausfüllen, überprüfen Sie bitte ob Ihr Projekt den Kriterien des Fonds entspricht. Bitte berücksichtigen Sie insbesondere:
- Das Projekt muss eine Uraufführung betreffen;
- Die Uraufführung sollte nach dem 16. April des laufenden Jahres in Deutschland und/oder Frankreich stattfinden und in dieser und/oder in der nächsten Spielzeit im jeweils anderen Land gastieren. Works in progress und open studios werden nicht als Aufführungen betrachtet;
- Mind. ein Partner in Deutschland und ein Partner in Frankreich müssen sich beteiligen (finanzielle Unterstützung/Koproduktion, Residenz, kostenlose Bereitstellung eines Studios, Betreuung durch beispielsweise Techniker*innen). Der Antragsteller kann nicht gleichzeitig Partner sein;
- Ist der einzige institutionelle Partner ein Goethe-Institut in Frankreich oder ein Institut français in Deutschland, ist der Antrag nicht förderfähig. Die Kompanie bzw. der*die Künstler*in muss zwingend über zusätzliche Partner außerhalb dieser Institutionen verfügen. Der Fonds Transfabrik muss im Finanzierungsplan als Koproduzent in Erscheinung treten, mit einem Beitrag in Höhe von maximal 10.000 Euro und einem Anteil von maximal 25% am Gesamtbudget;
- Der Projektträger darf keine Privatperson sein, sondern unterliegt einer Geschäftsform zum Beispiel: eingetragener Verein (e.V.), Stiftung, Einzelunternehmen, Eigenbetrieb, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), usw.;
- Der Förderantrag muss auf Deutsch und auf Französisch ausgefüllt werden, die Anlagen entweder auf Deutsch/Französisch oder Französisch/Englisch oder Deutsch/Englisch;
- Künstler*innen / Antragssteller, die in den letzten fünf Jahren bereits 3-mal im Rahmen des Fonds Transfabrik gefördert wurden, können keinen neuen Förderantrag für die Ausschreibung stellen.
- Die Antragsteller*innen sind dazu eingeladen, im Vorfeld mit dem BTD Kontakt aufzunehmen, um die Förderwürdigkeit ihres Projektes zu überprüfen.
Folgende Unterlagen sind dem ANTRAGSformular beizufügen:
detaillierte Projektbeschreibung
2. Lebensläufe der Teilnehmer*innen
3. detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan
4. Bestätigungsbriefe der Projektpartner in Deutschland und Frankreich
Der Förderantrag mit allen Unterlagen muss bis einschl. 19. März 2026 geschickt werden.